| Energieeinsparverordnung (EnEV) |
| Am 1. Februar 2002 wurde die bisherige Wärmeschutzverordnung (WSV) durch die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) ersetzt. |
| In der WSV wurde der maximal zulässige Wärmebedarf der Gebäude bestimmt. Dieser konnte durch geeignete Dämm-Maßnahmen (Außenwände, Dächer, Fenster...) relativ einfach begrenzt werden. |
| In der EnEV wird der maximal zulässige Primärenergiebedarf der Gebäude bestimmt. Das heißt in die Berechnung fließt in hohem Maße der Wirkungsgrad der Heizanlage und der gewählte Brennstoff ein. Die Heizanlage wird erfaßt über die sogenannte Anlagenaufwandszahl, welche durch verschiedene Methoden bestimmt werden kann. Je niedriger die Anlagenaufwandszahl (je besser der Wirkungsgrad der Anlage), desto weniger Primärenergieverbrauch. |
| Um Die Anforderungen der EnEV erfüllen zu können, brauche ich: |
| 1. Vernünftige
Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) 2. Möglichst luftdichte Gebäudehülle (am besten geprüft mit Blower-Door) 3. Sehr gute Wärmedämmung und zeitgemäße Fenster 4. Moderne Heizanlage am besten mit Solarunterstützung 5. Vermeidung bzw. Auskonstruieren von Wärmebrücken |
| Der Energiebedarfsausweis
ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen
und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten
der Gebäude zur Einsichtnahmen zugänglich zu machen. (§13. Abschnitt 4. EnEV) |
| Zur Erstellung dieses Energiebedarfsausweises benötigen wir: |
| - den Gebäudeplan - die Wand-, Dach-, Boden- und sonstige Aufbauten mit verwendeten oder geplanten Materialien und Dicken - Fenster- und Glaskennwerte oder den Fensterhersteller - die Beschreibung der eingesetzten Heizungsanlage - Angaben zur Gebäudelüftung |
| Kosten pro Berechnung mit Nachweis nach EnEV Feuchtenachweis, Temperaturverläufe und Energiebedarfsausweis, je nach Gebäude ca. 0,25 Euro pro m² Gebäudehüllfläche. (Etwa 100..150 Euro bei einem Einfamilienwohnhaus). |
| Förderungen |
| Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Zinskonditionen |
| Fragen Sie bei Ihrer
Hausbank oder bei: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main 01801/335577 069/7431-0 Internet: www.kfw.de |